Menschen mit Behinderung möchten ihr Leben selbstständig gestalten. Dazu gehört für viele auch das Leben in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft. Das Ambulant Begleitete Wohnen (ABW) unterstützt dabei. Das bedeutet zum Beispiel:
...und viel mehr.
Ambulant Begleitetes Wohnen richtet sich an Menschen mit verschiedenen Behinderungen, für die stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
Die Kosten für das Ambulant Begleitete Wohnen werden in der Regel vom Sozialhilfeträger übernommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Weitere Informationen finden Sie
in unserem allgemeinen Flyer zum ABW
und in unserem Flyer für Menschen mit Hörbehinderung.